Behandlungshonorar

Für meine Arbeit erhebe ich ein Behandlungshonorar.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. dem Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie (LVKH).

Bitte beachten Sie, dass Leistungen der Heilpraktiker in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.